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   BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92   

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https://dejure.org/1992,28755
BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,28755)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1992 - 2 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,28755)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1992 - 2 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,28755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt ist von der günstigen Menge für den Täter auszugehen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
    Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).

    Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
    Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
    Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
    Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.
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